Territorialitätsprinzip (Recht)

Territorialitätsprinzip, Recht:

Gebietsgrundsatz; im Staatsrecht der Grundsatz der ausschließlichen Zuständigkeit eines Staates zum Erlass von Hoheitsakten auf dem eigenen Territorium (Gebiets- oder Territorialhoheit). Das Territorialitätsprinzip ist Merkmal der inneren Souveränität eines Staates und hat die Kompetenz zum Inhalt, alle Rechts- und Lebensverhältnisse auf dem Staatsgebiet zu regeln. Aufgrund des Territorialitätsprinzips erstreckt sich

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