Taschenpfändung
Taschenpfändung, Pfändung einer in Kleidungsstücken des Schuldners vorgefundenen beweglichen Sache durch den Gerichtsvollzieher. Die gegen den Willen des Schuldners vorzunehmende Taschenpfändung in der Wohnung des Schuldners bedarf richterlicher Erlaubnis.
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