Talion (Recht)

Talion [lateinisch] die, -/-en, Recht:

Straftheorie, der zufolge Gleiches mit Gleichem vergolten werden soll; ist als Strafrechtsgrundsatz in vielen älteren Rechten enthalten, z. B. im mosaischen (»Aug' um Aug', Zahn um Zahn«) und römischen Recht, nicht aber im älteren germanischen Recht, in das das Prinzip erst unter römischem Einfluss eindrang.

Quellenangabe

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