Recht
Der Aufbau der ordentlichen Gerichtsbarkeit ist dreistufig. Erste Instanz sind die Bezirksgerichte, diesen übergeordnet sind die Obergerichte und das Oberste Gericht. An der Spitze der Verwaltungsgerichtsbarkeit steht der Oberste Verwaltungsgerichtshof; für die letztinstanzliche Klärung von beamtenrechtlichen Disziplinarrechtsstreitigkeiten besteht ein besonderes Komitee.
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