Tagewählerei (Volksglauben)
Tagewählerei [nach M. Luthers Übersetzung »Tagewähler« in 5. Mose 18, 10], Volksglauben:
das Auswählen von Tagen, an denen bestimmte Handlungen ausgeführt (Glückstage) oder unterlassen werden. Dieser alte, bei den meisten Völkern vorkommende Glaube wurde vom Orient über Griechenland und Rom dem Christentum vermittelt, das ihn teils bekämpfte (Paulus in Römerbrief 14, 5; Augustinus), teils anerkannte (Decretum Gratiani, 1145). Im 15.
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