Tagessatz (Strafrecht)

Tages|satz, Strafrecht:

Rechnungseinheit für die Verhängung von Geldstrafen (§ 40 StGB). Die Geldstrafe beträgt mindestens fünf, höchstens 360 Tagessätze, ein Tagessatz mindestens 1 € und höchstens 30 000 €. Bei der Berechnung der Höhe eines Tagessatzes ist unter Berücksichtigung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Täters in der Regel von dem Nettoeinkommen

Quellenangabe

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