Syrien

Recht

Das Recht wurzelt in der islamischen Tradition der Scharia, die eine Hauptquelle der Gesetzgebung ist, unterliegt aber auch französischen Einflüssen. Das Gerichtssystem ist zweigeteilt und besteht aus Schariagerichten (Familiensachen) und säkularen Gerichten (Zivil- und Strafrechtssachen). Der vierstufige Aufbau der säkularen Gerichte umfasst Friedensgerichte, erstinstanzliche Gerichte, ein Assisengericht, ein Appellationsgericht und

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