Surrogation (Recht)

Surrogation die, -, Recht:

die unmittelbare Ersetzung von Vermögensgegenständen durch andere (die Surrogate), die an ihre Stelle treten, ohne dass ein Übertragungsakt erforderlich ist (dingliche Surrogation). Die Surrogation ist kein einheitliches gesetzliches Prinzip, sondern für einzelne Fallgruppen unterschiedlich geregelt. Erfasst werden v. a. die Fälle, bei denen Gegenstände in Sondervermögen (z. B.

Quellenangabe

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