Summepiskopat

Summ|episkopat, die im Rahmen des Episkopalsystems seit Ende des 17. Jahrhunderts dem evangelischen Landesherrn als dem Summus Episcopus (»obersten Bischof«) zugeschriebene oberste Jurisdiktionsgewalt zur Leitung der Kirche (Kirchenregiment); kraft ihrer trat er – auch gegenüber seinen katholischen Untertanen – in die als suspendiert erachtete Jurisdiktion der katholischen Bischöfe

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