Streitkräfte
Streitkräfte, die bewaffneten Verbände eines Staates oder Bündnisses. Sie gliedern sich meist in die drei Teilstreitkräfte Heer, Luftwaffe und Marine, die auch Land-, Luft- und Seestreitkräfte genannt werden. – Artikel 43 des 1. Zusatzprotokolls vom 10. 6. 1977 zu den Genfer Rotkreuz-Konventionen vom 12. 8. 1949 (Genfer Vereinbarungen) definiert
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