Strandung

Strandung, Stranden,

das Auflaufen eines Schiffs auf den Grund. Der Kapitän muss sofort Maßnahmen ergreifen, um das Schiff, sofern noch schwimmfähig, wieder flottzubekommen, und darf nötigenfalls auch nicht die Annahme fremder Hilfe ablehnen, ohne Rücksicht auf zu zahlenden Bergelohn. Eine Strandung kann absichtlich herbeigeführt werden, wenn wegen eindringenden Wassers die Gefahr besteht,

Quellenangabe

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