Steuerertragshoheit

Steuerertragshoheit, das Recht einer Gebietskörperschaft auf Verfügung über den Ertrag einer Steuer. Die Verteilung des Steueraufkommens zwischen Bund, Ländern und Gemeinden ist als Teil des Finanzausgleichs in Artikel 105 ff. GG geregelt.

Quellenangabe

Kostenlos testen
  • redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte

  • altersgerecht aufbereitet im Schullexikon

  • monatlich kündbar

oder
Sie sind Lehrkraft? Starten Sie Ihren kostenlosen Test hier.