Rechtslage in anderen Staaten
In Österreich besteht eine ähnliche Rechtslage wie in Deutschland. Allerdings ist dort die Teilnahme an der Selbsttötung ausdrücklich unter Strafe gestellt (§ 78 StGB). Auf die rechtliche Beurteilung der Sterbehilfe strahlt auch aus, dass das Selbstbestimmungsrecht des Patienten durch den Tatbestand der eigenmächtigen Heilbehandlung ausdrücklich geschützt wird (§ 110
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