Staatspartei

Staatspartei, in diktatorischen oder totalitären Staaten die allein zugelassene Partei mit monopolartiger Stellung in Staat und Gesellschaft.

Die Staatspartei übt v. a. die alleinige Verfügungsgewalt über alle Staatsorgane aus. Bei Unterdrückung von Meinungs- und Organisationsfreiheit sowie jeglicher Opposition erhebt sie den Anspruch, die Interessen aller Bürger zu vertreten. (Einheitspartei, Einparteiensystem)

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