Staatsnotrecht

Staatsnotrecht, früher lateinisch Ius eminens,

das Recht des Staates, besonders seiner obersten Vollzugsorgane, in äußersten Notfällen, in denen das Bestehen oder die Sicherheit des Staates in dringender Gefahr sind (Staatsnotstand), zur Bekämpfung der Notlage auch ohne gesetzliche Ermächtigung (unter Umständen entgegen der Rechtsordnung) die notwendigen Maßnahmen zu treffen und hierzu besonders in Freiheit und

Quellenangabe

Kostenlos testen
  • redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte

  • altersgerecht aufbereitet im Schullexikon

  • monatlich kündbar

oder
Sie sind Lehrkraft? Starten Sie Ihren kostenlosen Test hier.