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staatsfeindliche Hetze

staatsfeindliche Hetze, in der DDR als Staatsverbrechen eingestuftes Delikt (§ 106 StGB, ursprünglich »Boykotthetze«), das in weit gefassten Rechtsbegriffen u. a. den Angriff oder die Aufwiegelung gegen die Gesellschaftsordnung der DDR durch »diskriminierende« Schriften und Ähnliches unter Strafe stellte (Freiheitsstrafe zwischen einem und acht Jahren, in schweren Fällen bis

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