Staatsbankrott

Staatsbankrott, die Einstellung der Zahlungen aus staatlichen Verbindlichkeiten (öffentliche Schulden). Durch diese Weigerung, die Zins- und/oder Tilgungszahlungen zu leisten, erklärt der Staat seine Zahlungsunfähigkeit (direkter Staatsbankrott, offener Staatsbankrott, Repudiation). Der direkte Staatsbankrott steht in der Regel am Ende der Versuche eines hoch verschuldeten Staates, durch veränderte Kreditbedingungen (Umschuldung)

Quellenangabe

Kostenlos testen
  • redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte

  • altersgerecht aufbereitet im Schullexikon

  • monatlich kündbar

oder
Sie sind Lehrkraft? Starten Sie Ihren kostenlosen Test hier.