Insolvenzsicherung
Insolvenzsicherung, die Absicherung von Leistungen und gesetzlich unverfallbaren Anwartschaften der betrieblichen Altersversorgung gegen eine Insolvenz des Arbeitgebers. Der Insolvenzschutz wird durch eine Zwangsversicherung hergestellt, der sämtliche Arbeitgeber angeschlossen sind, die eine betriebliche Altersversorgung in einer insolvenzsicherungspflichtigen Form (Direktzusage, Unterstützungskasse, Pensionsfonds) durchführen. Nicht der Insolvenzsicherung unterliegen Pensionskassen und grundsätzlich auch Direktversicherungen,
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