Staatsanwalt
Staats|anwalt, nicht richterlicher Beamter der Staatsanwaltschaft, dessen Ausbildung der des Richters (Justizausbildung) entspricht. Als Personalvertretungen der Staatsanwälte werden entsprechend dem Richterrat der Richter nach landesgesetzlichen Regeln Staatsanwaltsräte gewählt. – In Österreich ist der Staatsanwalt ständiger nicht richterlicher Verwaltungsbeamter. In der Schweiz gibt es Staatsanwälte sowohl
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