Spolienrecht

Spoli|enrecht, lateinisch Ius spoli|i,

im Mittelalter von weltlichen und geistlichen Machthabern erhobener Anspruch auf den beweglichen Nachlass von Klerikern (Spolien); besonders bedeutend der Anspruch des Königs auf den Nachlass eines Bischofs. Begründung war das Eigenkirchen-, das Regalien-, das kirchliche Reservationsrecht. Im Spätmittelalter setzte sich die Testierfreiheit der Geistlichen durch.

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