sozialistisches Eigentum
sozialistisches Eigentum, in kommunistischen Ländern das gesellschaftliche Eigentum in Form staatlichen Eigentums (Volkseigentum, z. B. volkseigene Betriebe), genossenschaftlichen Eigentums (z. B. bei landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften) und des Eigentums gesellschaftlicher Organisationen, wobei das staatliche Eigentum – entsprechend der theoretischen Bestimmung des Staates – als am höchsten entwickelte Form des gesellschaftlichen Eigentums
Informationen zum Artikel
Quellenangabe