Sonderprüfungen (Aktienrecht)
Sonderprüfungen, Aktienrecht:
im Aktiengesetz vorgeschriebene beziehungsweise vorgesehene Prüfungen von Unternehmen, die bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen stattfinden. Zu den Sonderprüfungen zählen v. a. die Gründungsprüfung (§§ 33 ff. Aktiengesetz), die Sonderprüfungen von Vorgängen bei der Gründung oder der Geschäftsführung (§§ 142 ff. Aktiengesetz), die Sonderprüfungen wegen unzulässiger Unterbewertung oder Unterlassung von Pflichtangaben im
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