Sonderprüfungen (Aktienrecht)
Sonderprüfungen, Aktienrecht:
im Aktiengesetz vorgeschriebene beziehungsweise vorgesehene Prüfungen von Unternehmen, die bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen stattfinden. Zu den Sonderprüfungen zählen v. a. die Gründungsprüfung (§§ 33 ff. Aktiengesetz), die Sonderprüfungen von Vorgängen bei der Gründung oder der Geschäftsführung (§§ 142 ff. Aktiengesetz), die Sonderprüfungen wegen unzulässiger Unterbewertung oder Unterlassung von Pflichtangaben im
Quellenangabe
Kostenlos testen
redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte
altersgerecht aufbereitet im Schullexikon
monatlich kündbar