Sonderausgaben (Lohn- und Einkommensteuerrecht)

Sonder|ausgaben, Ausgaben des privaten Lebens.

Im Lohn- und Einkommensteuerrecht Bezeichnung für verschiedene in den §§ 10 bis 10 b Einkommensteuergesetz (EStG) aufgezählte Aufwendungen, die weder Betriebsausgaben noch Werbungskosten sind und die an sich zu den nicht abzugsfähigen Aufwendungen für die Lebensführung zu zählen sind, gleichwohl aber aus verschiedenen politischen Motiven zum Abzug bei der Ermittlung der Steuerbemessungsgrundlage

Quellenangabe

Kostenlos testen
  • redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte

  • altersgerecht aufbereitet im Schullexikon

  • monatlich kündbar