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Sicherungsgeschäfte

Sicherungsgeschäfte, Rechtsgeschäfte zur Sicherung – nicht Befriedigung – eines Gläubigers wegen seiner Forderung durch Übernahme persönlicher Haftung (Bürgschaft, Schuldbeitritt) oder durch Sachsicherheit (Hypothek, Pfandrecht, Sicherungsübereignung, Sicherungsabtretung, Eigentumsvorbehalt). Sicherheitsleistung.

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