Servitut (Völkerrecht)

Servitut [lateinisch servitus, servitutis »Verbindlichkeit«] das, -(e)s/-e,

Im Völkerrecht spricht man von Servitut, wenn die Ausübung der Gebietshoheit durch Vertrag teilweise auf einen anderen Staat übertragen wird, z. B. bei Zollanschlussgebieten, in denen die Währung und das Zollrecht des Nachbarstaates gelten.

Quellenangabe

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