Seemannsamt
Seemanns|amt, ehemalige staatliche Behörde zur Beaufsichtigung der Arbeitsverhältnisse von Seeleuten und der Schiffsmannschaften. Im Einzelnen erfüllten Seemannsämter folgende Aufgaben: Ausfertigung und Überwachung der Seefahrtsbücher, Meldung und Registrierung von An- und Abmusterung der Seeleute, vorläufige Regelung von Streitigkeiten (z. B. über Krankenfürsorge, über die Berechtigung einer außerordentlichen Kündigung), Ahndung von
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