Kranken- und Sozialversicherung
Von den bei seelischen Krankheiten notwendigen therapeutischen und Rehabilitationsleistungen übernimmt die Krankenversicherung nur einen Teil. Vielfach erleben Personen mit seelischen Krankheiten aufgrund des langwierigen Verlaufs der Erkrankung finanzielle Einbußen (maximale Leistungsdauer des Krankengeldes wegen derselben Krankheit 78 Wochen innerhalb von 3 Jahren) und sind auf Sozialhilfe angewiesen.
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Mitwirkende
Britta Weimer-Kuschnigg
Quellenangabe