Schweden

Religion

Die Verfassung garantiert im Rahmen ihres Grundrechtskatalogs (Kapitel 2, Artikel 1) die Religionsfreiheit. Seit der Einführung der Reformation in Schweden (1527) gehört die Mehrheit der schwedischen Christen der evangelisch-lutherischen »Kirche von Schweden« (»Svenska Kyrkan«) an, die von 1527 bis 1999 Staatskirche war. Die Religionsfreiheit wurde 1951 gesetzlich verankert. Seither hat

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