Schwangerschaftsabbruch

Die rechtliche Entwicklung nach 1945 in beiden Teilen Deutschlands

Nach Kriegsende kam es unter dem Einfluss der Besatzungsmächte zu einer gewissen Zersplitterung der Abtreibungsgesetzgebung und unter dem Eindruck zahlreicher Vergewaltigungen durch alliierte Soldaten jedenfalls im Ergebnis zur Straffreiheit auch des Schwangerschaftsabbruchs aus kriminologischer Indikation. In der Bundesrepublik Deutschland wurde 1953 die Strafschärfung von 1943 wieder gestrichen. Im Zusammenhang mit

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