Schuld (Zivilrecht)

Schuld [althochdeutsch sculd(a), zu sculan »schuldig sein«, »sollen«, »müssen«], Zivilrecht: lateinisch Debitum,

die der Forderung des Gläubigers gegenüberstehende Verpflichtung des Schuldners zu einer Leistung (Tun oder Unterlassen). Hiervon zu unterscheiden ist das (haftungsrechtliche) Verschulden.

Quellenangabe

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