Schluss (Börsenwesen)

Schluss, Börsenwesen:

1) Bezeichnung für den Abschluss eines Börsengeschäfts; 2) der für eine amtliche Notiz erforderliche Mindestbetrag (Schlusseinheit, Mindestschlussgröße). Nachdem die früher geforderten Mindestordergrößen (z. B. 50 oder 100 Stück bei Aktien) 1999 aufgegeben wurden, können an allen deutschen Präsenzbörsen Aktien ab Stückzahl eins fortlaufend gehandelt werden. Auch im elektronischen Handelssystem

Quellenangabe

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