Schlepplaterne

Schlepplaterne, das bei Dunkelheit über dem Dampferlicht (Lichterführung) von einem im Einsatz befindlichen Schlepper zu führende Topplicht; jedes geschleppte Fahrzeug führt ein weißes Rundumlicht (bei größerer Länge als 110 m zwei Rundumlichter).

Quellenangabe

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