Schlepperbande

Schlepperbande, Schleuserbande,

im Allgemeinen Bezeichnung für eine organisierte Gruppe, die Ausländern zur unberechtigten Einreise und zum unberechtigten Aufenthalt in einem Staat verhilft. Mitglieder derartiger Schlepperbanden können in Deutschland besonders nach §§ 96, 97 Aufenthaltsgesetz vom 30. 7. 2004 (Ausländer) und §§ 84, 84 a Asylverfahrensgesetz vom 27. 7. 1993 strafrechtlich zur

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