Schiffsmakler
Schiffsmakler, Schiffsklarierer,
Gewerbetreibender, der Geschäfte des Seeverkehrs, v. a. Charterverträge, vermittelt und den Reeder im Hafen beim Klarieren der Schiffe, Löschen u. a. unterstützt. Der Schiffsmakler ist in der Regel Handelsmakler (§§ 93 ff HGB).
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