Schifffahrtsabgaben

Schifffahrts|abgaben, die Gebühren, die Schiffe für die Benutzung der Leuchtfeuer, Seezeichen, Fahrwasser, Kanäle, kanalisierten Flüsse, Schleusen und Hafenliegeplätze entrichten. Die Höhe richtet sich nach Größe und Typ des Schiffes und seinem Beladungszustand, bei Fahrgastschiffen nach der Zahl der zugelassenen Passagiere. –Binnenschifffahrt: Gebühren für das Befahren künstlicher Wasserstraßen.

Quellenangabe

Kostenlos testen
  • redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte

  • altersgerecht aufbereitet im Schullexikon

  • monatlich kündbar

oder
Sie sind Lehrkraft? Starten Sie Ihren kostenlosen Test hier.