Scheinkaufmann

Scheinkaufmann, eine Person oder Gesellschaft, die durch unrichtige Eintragung im Handelsregister oder durch ihre Erklärungen oder ihr Auftreten im Geschäftsverkehr den Anschein erweckt, ein kaufmännisches Gewerbe zu betreiben oder Inhaber eines bestimmten kaufmännischen Unternehmens zu sein, obwohl dies nicht der Wirklichkeit entspricht. Ein Scheinkaufmann muss sich nach §§ 5,

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