Recht
Nach der Verfassung vom 17.6.2002 (in Kraft seit 1.1.2003) übt der auf 4 Jahre nach dem Proporzsystem gewählte Kantonsrat (80 Mitglieder) die Gesetzgebung aus. Die Exekutive liegt bei dem vom Volk auf 4 Jahre gewählten Regierungsrat (5 Mitglieder). Stimm- und wahlberechtigt ist jeder Bürger, der das 18. Lebensjahr vollendet hat
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