Recht
Nach der am 10.6.2001 durch Referendum gebilligten Verfassung (in Kraft seit 1.1.2003) übt der auf 4 Jahre nach Proporzverfahren gewählte Kantonsrat (seit 1.6.2008 120 Mitglieder) die Gesetzgebung aus, wobei 4 000 Stimmbürger dem Kantonsrat einen Rechtsetzungsauftrag erteilen, 6 000 Stimmbürger eine Gesetzes- und 8 000 Stimmbürger eine Verfassungsinitiative einreichen können.
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