Sachwalterhaftung

Sachwalterhaftung, die Haftung desjenigen, der, ohne selbst Vertragspartei oder Stellvertreter einer der Vertragspartner zu sein, am Zustandekommen eines Vertrages mitgewirkt und dabei in besonderem Maß persönliches Vertrauen in Anspruch genommen hat. Zwischen Sachwalter und Verhandlungspartner besteht ein Schuldverhältnis gemäß § 311 Absatz 3 BGB. Die Verletzung von Rücksichtnahmepflichten (§

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