Ruhrstatut
Ruhrstatut, Abkommen vom 28. 4. 1949, abgeschlossen auf der Londoner Sechsmächtekonferenz (zwischen den Beneluxstaaten, Frankreich, Großbritannien und den USA), setzte eine Internationale RuhrbehördeXX ein, die die Produktion des Ruhrgebiets an Kohle, Koks und Stahl kontrollieren, auf dem deutschen und internationalen Markt verteilen und zugleich eine wirtschaftliche Konzentration verhindern
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