Risikostrukturausgleich
Risikostrukturausgleich, Abkürzung RSA,
Finanzausgleichsverfahren zwischen allen gesetzlichen Krankenkassen mit Ausnahme der landwirtschaftlichen Krankenkassen; wurde 1994 (§ 266 ff. SGB V, Risikostrukturausgleichsverordnung vom 3. 1. 1994 [mit Änderungen]) in Vorbereitung auf die allgemeine Wahlfreiheit der Krankenversicherten eingerichtet, die 1996 eingeführt wurde. Der RSA umfasst den Finanzkraftausgleich und den Beitragsbedarfsausgleich. Die Einnahmen der
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