Republikflucht
Republikflucht, in der DDR das unerlaubte Verlassen des Staatsgebiets und – bei legaler Ausreise – das unerlaubte Verbleiben im Ausland. Die Republikflucht wurde zunächst nach § 8 Passgesetz vom 15. 9. 1954 bestraft, der durch Gesetz vom 11. 12. 1957 geändert wurde (Gefängnis bis zu drei Jahren oder Geldstrafe).
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