Replik (Prozessrecht)
Replik [französisch réplique »Antwort«, »Gegenrede«] die, -/-en, Prozessrecht:
die Gegeneinwendung des Klägers auf die Einwendung des Beklagten, namentlich im schriftlichen Vorverfahren. (Duplik)
Quellenangabe
Replik [französisch réplique »Antwort«, »Gegenrede«] die, -/-en, Prozessrecht:
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