Reisegewerbe
Reisegewerbe, ambulantes Gewerbe, ambulanter Gewerbebetrieb, früher Hausierhandel,
Gewerbe, das außerhalb der Räume der gewerblichen Niederlassung eines Unternehmens oder ohne eine solche Niederlassung ausgeübt wird: Es werden Waren oder gewerbliche Leistungen, oft ohne vorherige Bestellung, angeboten, Bestellungen angenommen, Waren angekauft oder Schaustellungen, Musikaufführungen u. Ä. dargeboten. In der Regel bedarf die Ausübung eines Reisegewerbes einer Genehmigung (Reisegewerbekarte).
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