Reichsabschied

Reichsabschied, Reichsrezess,

im Heiligen Römischen Reich die Gesamtheit der auf einem Reichstag zustande gekommenen Beschlüsse (Reichsschlüsse, die aus den vom Mainzer Kurfürsten formulierten Reichsgutachten durch kaiserliche Bestätigung hervorgingen). Der Reichsabschied von 1654 wird als »Jüngster Reichsabschied« bezeichnet, da der Reichstag seit 1663 in Permanenz tagte (»Ewiger« beziehungsweise »Immerwährender Reichstag«)

Quellenangabe

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