Rei Vindicatio

Rei Vindicatio [lateinisch], Vindikations|anspruch,

der dingliche Anspruch des Eigentümers einer Sache, vom Besitzer deren Herausgabe zu verlangen (§ 985 BGB). Der Besitzer kann die Herausgabe verweigern, wenn ihm ein Recht zum Besitz zusteht (z. B. aus einem Leih- oder Mietvertrag).

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