Rechtsvergleichung

Rechtsvergleichung, der Vergleich von Rechtsinstituten verschiedener Rechtsordnungen. Die Methode der Rechtsvergleichung besteht darin, von einem bestimmten Regelungsproblem auszugehen (z. B. Ehescheidung, Produkthaftung), die verschiedenen vorhandenen Lösungen zu ermitteln und zu vergleichen. Die Rechtsvergleichung benutzt Gesetze, Rechtsprechung und die Regeln der Rechtswissenschaft; auch die Ergebnisse der Rechtstatsachenforschung werden verwendet. Da

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