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Rechtstatsachenforschung

Rechts|tatsachenforschung, ein Zweig der Rechtssoziologie, der sich mit konkreten Verhältnissen der Rechtswirklichkeit beschäftigt und sie erforscht (z. B. die Schuldnerstruktur im Mahnverfahren). Sie soll Tatsachenmaterial erarbeiten, das v. a. der Rechtspolitik dienlich sein kann.

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