Rechtssymbole

Rechts|symbole, Gegenstände oder Vorgänge, die einen Rechtsvorgang oder ein Rechtsverhältnis durch Versinnbildlichung anschaulich machen sollen. Rechtssymbole finden sich v. a. in frühen Entwicklungsstufen von Rechtskulturen. Sie waren im älteren germanischen Recht von großer Bedeutung; ihnen wurden magische Kräfte zugeschrieben. Mit der Entwicklung eines begrifflichen und kodifizierten Rechts büßte diese

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