Rechtssprichwörter

Rechts|sprichwörter, Rechts|parömi|en,

die in sprichwortähnlicher Fassung niedergelegten Rechtssätze, die sich dem Gedächtnis des Volkes leicht einprägten, im Volk umlaufende Rechtsregeln, z. B. »Wer zuerst kommt, mahlt zuerst«.

Quellenangabe

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